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Also dass ist ja wohl die Höhe.

Wenn eine Anhörung stattgefunden hat, dann hat diese der Insolvenzverwalter beantragt,weil auf gütlichem Wege keine Auskunft gegeben wurde.

Wäre der Vorstand nicht erschienen, hätte das Gericht Haftbefehl erlassen und die erforderlichen Auskünfte erzwungen.

Grund für die Anhörung ist also nicht das korrekte Vorgehen des Verwalters sondern die Notwendigkeit Küchler und Konsorten dazu zu zwingen, Auskunft zu geben und ihren gesetzlichen pflichten nachzukommen
 
aus der Diskussion: LIPRO - da tut sich was!!
Autor (Datum des Eintrages): ccj  (05.11.01 19:22:17)
Beitrag: 24 von 496 (ID:4800631)
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