Fenster schließen  |  Fenster drucken

an ccj,
da ich keine einsichten in irgendwelche unterlagen habe,kann ich nicht defintiv beantworten wann und wie "aufgaben" verteilt wurden.der zeitpunkt ist entscheident und sicherlich die frage, ob der insolvenzverwalter zu voreilig gehandelt hat, bzw. der lipro die fähigkeit geschäftstätig zu sein entzog und es im interesse der allgemeinheit notwendig war, mitarbeiter in anderen zweigstellen einzusetzen.die mitarbeiter dürfen schließlich selbst den arbeitsplatz wählen. viel wichtiger ist jedoch, daß alle rechte und lizenzen(kapital einer softwarefirma)bei der lipro verblieben sind und nur gegen entgeld von anderen firmen vertrieben und genützt werden dürfen.aber weder du noch ich werden über diesen "sachverhalt" entscheiden und erst recht nicht der insolvenzverwalter-das letzte wort hat der zuständige amtsrichter und das ist wohl auch gut so.





einen schönen tag
 
aus der Diskussion: LIPRO - da tut sich was!!
Autor (Datum des Eintrages): gttingen  (07.11.01 09:28:01)
Beitrag: 57 von 496 (ID:4816046)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE