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Hallo,

im vergangenen Oktober haben mehr als 50 Staaten bei der "Berlin Tax Conference" sich auf ein Abkommen zum gegenseitigen Austausch von Bankkontodaten geeinigt und unterschrieben, welches auf einem vom OECD entworfenen Standard beruht. Hier der Link zum Standard:

http://www.oecd.org/ctp/exchange-of...en-informationsaustaus…
Hierzu stellen sich mir einige Fragen:

(1) Wenn ein Konto einem Rechtsträger (z.B. einem Unternehmer) gehört und dieses Konto vor dem 01.01.2016 eröffnet worden ist, so ist die Meldepflicht nicht gegeben wenn am Stichtag (31.12.xxxx) das Kontosaldo unter einem Wert von 250000 US-Dollar liegt. Ist das so korrekt ?

(2) Gilt die Ausnahmeregelung bei (1) auch bei Bürgern vom Staat A die in einem Staat B ein solches Konto besitzen, also auch für Ausländer ? Wenn nein, so könnten sich alle diejenigen, die sich der Meldepflicht entziehen wollten, einen Wohnsitz in dem jeweiligen Staat beantragen.

(3) Einige dubiose? Firmen bieten pot. Kunden die Möglichkeit einer Firmengründung in einem Staat an, welches zumindest derzeit nicht an diesem Bankdatenaustausch teilnimmt (z.B. Belize). Wäre es unter Berücksichtigung von (1) und (2) nicht möglich die Meldepflicht für ein Konto zu umgehen ohne gleich in einen fernen Staat eine Scheinfirmengründung durchzuführen ?


Wer hierzu eine Antwort hat, möge bitte Antworten :)
 
aus der Diskussion: Automatischer Bankdatenaustausch nach OECD Standard - Nicht Wasserdicht ?
Autor (Datum des Eintrages): Antonio_mesto  (19.12.14 00:44:09)
Beitrag: 1 von 5 (ID:48610916)
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