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Das Steuerecht schreibt vor, daß ein begründerter Verdacht vorliegen muß, um aktiv zu werden.
Das ist wohl kein Problem. Man braucht nur einen Kunden und schon ist man in der Bank.
Einmal drin, brauchen die Fahnder nur "wahllos" Aktiennamen in den Computer zu tippen. Beispielsweise EM.TV, Mobilcom, Consors, Siemens usw.. Schon spukt der Computer alle Aktionäre aus, die diese Aktien hatten oder noch haben.
Da man die Eingabe rein zufällig macht, darf man weiterforschen, wenn der Eindruck einer Unrechtmäßigkeit entsteht. Wie immer dieser auch begründet wird. Einen begründeten oder auch vagen Verdacht zu initiieren, ist kein Problem.

Grundsätzliches zur Spekusteuer. Besonders an die, die durch die Börse in kürzester Zeit reich geworden sind. Wobei reich relativ ist.

Beispiel:

Alleinstehender, 22 Jahre alt, mit einem Einkommen von sagen wir mal 40.000,- DM im Jahre 1999.
2001 kauft dieser 2 Eigentumswohnungen von je 400.000,- DM und finanziert lediglich 2 x 40.000,- DM.
Jeder Immobilien/Grundstck- Kauf/Verkauf muß über einen Notar laufen, damit das Finanzamt nicht nur seine Nase daran bekommt, sondern auch seine Grunderwerbssteuer.
Jetzt kommt es allerdings zu einen Plausibilitätscheck. Ist dieser Bürger, entsprechend dem Alter und Einkommen in der Lage ein solches Objekt zu erwerben.
Man schaut sich die Steuerakte an, ob nicht eine angegebene Erbschaft dies möglich macht oder ein Lottogewinn.
Spielbankbesuche werden nicht akzeptiert, obwohl jeder Besuch peinlichst von der Spielbank festgehalten wird.
Fällt der Bürger durch diesen Plausibilitätscheck, kannst du 1000,- DM darauf wetten, daß du die Fahndung auf dem Hals hast.
Sollte dieser Bürger trotz aller Widirgkeiten es bis jetzt geschafft haben, seine Gewinne am Finanzamt vorbei zu erwirtschaften, so sind schon viele im Erbfall auf die Nase gefallen.
Eines sollte man sich immer vor Augen halten: Die Finanzer sind nicht doof.

Ward ihr bisher immer (oder fast immer) ehrlich und habt dicke Gewinne gemacht, so verschlammt niemals eure Unterlagen.
Auch wenn man als Bürger keine Aufbewahrungspflichten hat, so muß man aber in der Lage sein, seine Dinge glaubhaft zu machen. So im Steuerrecht. Nur ist das eine Gummiformulierung. Die Praxis sieht anders aus. Ich habe es trotzdem einmal geschafft, ohne Belege meine Sachen anerkannt zu bekommen. Im Jahr darauf hätte das aber nicht mehr funktioniert.

Das Finanzamt hat viel Geduld, auf Grund des Wissens, daß einige Bürger ihr Geld irgendwann in Immobilien anlegen oder vererben wollen.

Ronny-D
 
aus der Diskussion: Achtung - Steuerfahndung bei ConSors!
Autor (Datum des Eintrages): Ronny-D  (19.02.00 15:23:07)
Beitrag: 12 von 35 (ID:488340)
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