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[posting]49225037[/posting]eine "auflösende Insolvenz" gibt es natuerlich nicht. Es gibt das Ende oder die Einstellung eines Insolvenzverfahrens und danach die Loeschung der Gesellschaft von Amts wegen. Die aber auch vorher angekuendigt wird und mit einer Widerspruchsfrist versehen ist.
 
aus der Diskussion: ARTSTOR zu neuen Höhen?!
Autor (Datum des Eintrages): Jgersauce  (05.03.15 18:47:41)
Beitrag: 51 von 59 (ID:49252520)
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