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[posting]49455401[/posting]
Zitat von gimbl: Es ist deine Meinung, ich halte Meinungen nicht für Beleidigungen.


Tja gimbl,

ich bin mir nicht sicher, ob du das wirklich ernst meinst. Wenn dem so sein sollte, lieber gimbl, dann möchte ich dich als Oberlehrer über den folgenden Sachverhalt informieren:

Die rechtliche Norm der Meinungsfreiheit findet sich in Artikel 5 des Grundgesetzes "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (…)". Ihre Grenzen findet die Meinungsfreiheit in den allgemeinen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Dabei vertritt das Verfassungsgericht die Auffassung, dass die Meinung weniger eine Tatsachenbehauptung ist, als "die im Werturteil zum Ausdruck kommende eigene Stellungnahme des Redenden, durch die er auf andere wirken will." Der Unterschied liegt vor allem darin, dass die Tatsachenbehauptung nach den Maßstäben "wahr" oder "unwahr" gemessen werden kann, während das Werturteil eine bloße Meinungsäußerung darstellt, die keinem Beweis zugänglich ist. Eine Meinungsäußerung darf nicht beleidigend sein und die andere Person herabwürdigen. Die Rechtsprechung spricht von der "Schmähkritik", die nicht der sachlichen Auseinandersetzung dient, sondern die die genannte Person kränken und diffamieren soll.


Lass dir den o.a Absatz von jemanden erklären, solltest du ihn nicht verstehen.
 
aus der Diskussion: ___MOLOGEN AG__Dabeisein ist Alles__Jetzt gehts richtig los_
Autor (Datum des Eintrages): Manni98  (30.03.15 14:48:31)
Beitrag: 41,651 von 73,216 (ID:49455452)
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