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[posting]49751559[/posting] Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzquote derzeit 36,3 %
Insolvenzrecht

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In dem Schlusstermin in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH (Ponzisystem mit ca. 30.000 Gläubigern) am 08.05.2015 des Amtsgerichts Frankfurt a. M. informierte der Verwalter vor ca. 80 Besuchern in Frankfurt ohne ins Einzelne zu gehen wie nachstehend:

Der gescheiterte Insolvenzplan vom 19. April 2007 habe eine beabsichtigte frühe Auszahlung verhindert.

Die Entschädigungsansprüche seien auf die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) übergegangen, soweit von dieser an die Anleger gezahlt worden sei. Die Forderungsübergänge müssten in jedem einzelnen Fall in der Insolvenztabelle vermerkt werden. Der Verwalter verwies auf aufwändige Abstimmungsprozesse mit der EdW (zur bisherigen Rechtsprechung der EAEG-Entschädigung siehe auch Grüneberg, Zur Anlegerentschädigung nach dem EAEG, WM 2012, 1370).

Anfechtungsansprüche machte der Insolvenzverwalter gegen 1648 Anleger geltend. In 785 Fällen erfolgten Klageerhebungen. Dadurch seien 7,2 Millionen Euro zur Insolvenzmasse gezogen worden, so der Verwalter.

Wegen der Scheinprovisionen sei anfechtungsrechtlich gegen 60 Vermittler vorgegangen worden. Dieses habe 15,5 Millionen Euro für die Masse gebracht.

In Dänemark und Frankreich seien 326 Anfechtungsansprüche geltend gemacht worden. Dieses hätte der Masse bislang 15 Millionen Euro zugeführt. Mit weiteren Eingängen werde aber gerechnet.

Die Einnahmen und Ausgaben gestalteten sich nach den Angaben des Verwalters wie nachstehend: Es gab Erlöse von 232.323.000 Euro, dann Zuflüsse aus Anfechtungen in Höhe von 25.894.000 Euro, ebenso Zinserträge von 33.389.000 Euro sowie Steuererstattungsansprüche von 40.227.000 Euro und Darlehensansprüche von 648.000 Euro sowie Ausgaben von 96 Mio. Euro. Rückstellungen seien noch gebildet worden. Sie betreffen weitere Kosten und mögliche zukünftige Forderungen. Mit weiteren Einnahmen in Höhe von 10 Millionen solle noch zu rechnen sein. Würden die Rückstellungen nicht aufgebraucht, finde auch hier eine weitere Auszahlung an die Anleger statt, so der Verwalter.

630.928.000 Euro seien an Forderungen der Gläubiger zur Tabelle festgestellt worden. 284 Millionen Euro davon betreffen Ansprüche der EdW. Derzeit beträgt die Quote 36,3 %. Die Verteilung an die Gläubiger solle im Mai oder Juni 2015 erfolgen, so der Verwalter.

Die Quote bezieht sich auf die noch bestehende Schadensdifferenz, da die EdW bereits einen bedeutenden Teil der Gläubiger entschädigte. Das hieße im folgenden Beispiel: Ein Anleger mit einem Gesamtschaden von ca. 30.000 Euro bekam bereits 20.000 Euro von der EdW gezahlt und erhielte noch ca. 36,3 % auf die Differenz, also noch 3.630 Euro.

Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters erfolgten in dem Schlusstermin des Gerichts zwei Redebeiträge. Ein Teilnehmer stellte eine Frage betreffend die Quote, an weiterer rügte die lange Dauer des Verfahrens seit 2005. Seitens des Verwalters wurde begründet, wieso es nicht schneller hätte gehen können. Eine abschließende Berechnung habe erst nach dem BGH-Urteil vom 10. 4. 2014 – IX ZR 176/13 – vorgenommen werden können.

Die Verfassungsbeschwerde eines angeblichen Aussonderungsberechtigten (siehe IX ZR 49/10, LG und OLG Frankfurt hatten einen Aussonderungsanspruch bejaht, der BGH hatte ihn verneint, bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war eine Vielzahl von Einzel- und Treuhandkonten vorhanden gewesen) sei bis heute nicht entschieden. Dafür seien Rückstellung gebildet worden. Im Rahmen der Nachtragsverteilungen sollen die Rückstellungen ausgezahlt werden, wenn sie aufgelöst werden müssten. Dieses könnte noch mehrere Jahre dauern.

Nach der Erörterung wurden Einwendungen gegen die Schlussrechnung und gegen das Schlussverzeichnis in dem Schlusstermin nicht erhoben.
 
aus der Diskussion: Phoenix Managed Accounts
Autor (Datum des Eintrages): rostalski  (11.05.15 07:36:09)
Beitrag: 4,302 von 4,345 (ID:49751724)
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