Fenster schließen  |  Fenster drucken

<p align=justify><snapshot>Grundlegende Neuerungen hat der designierte VW-Chef Bernd Pischetsrieder jüngst durchgesetzt. Dabei hat er auch die Vorstands-Etage kräftig umgekrempelt. Eines soll allerdings weiterhin Bestand haben: Das umstrittene „VW-Gesetz“.</snapshot></p><p align=justify>„<b><a href=http://www.wallstreet-online.de/si/charts/chart.php?woid=39108 TARGET=wosi>Volkswagen</a></b> ist kein Übernahme-Kandidat mehr“, erklärt Niedersachsens Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) in einem Interview. Das Land wolle auch weiterhin an der 18,6-prozentigen Beteiligung an dem Autobauer festhalten. Es gebe keinen Grund das Engagement aufzugeben, da VW für Niedersachsen „strukturpolitisch so bedeutsam ist, dass die Öffentliche Hand eine Garantie für die Existenz dieses Unternehmens übernehmen muss“. Daran werde er auch weiterhin festhalten, betont Gabriel weiter. Und das, obwohl die EU-Kommission derzeit das mehr als 40 Jahre alte Gesetz mit Argusaugen überprüft. „Das Gesetz hält einer juristischen Überprüfung stand“, ist sich Gabriel sicher.</p><p align=justify>Das mag durchaus sein. Allerdings ist das VW-Gesetz alles andere als zeitgemäß. Die Sonderregelung aus dem Jahr 1960 verhindert, dass ein Investor auf Hauptversammlungen mehr als 20 Prozent der Stimmrechte halten darf. Damit ist das Veto-Recht des Landes Niedersachsen gesichert. Dadurch schützt es den Volkswagen-Konzern auch vor möglichen Übernahmen. Und das, obwohl VW mit einem Börsenwert von rund 21,1 Mrd. Euro im Vergleich zu <b>BMW</b> mit 25,4 Mrd. Euro und <b>DaimlerChrysler</b> mit 50,1 Mrd. Euro chronisch unterbewertet zu sein scheint und unter normalen Umständen ein „appetitlicher Wurm“ für andere Konzerne wäre, wie der scheidende Chef Ferdinand Piech einst so treffend betonte.</p><p align=justify>Auch das für 2002 geschätzte Kurs-Gewinn-Verhältnis von gerade einmal 8,5 ist im Vergleich zum Wettbewerb eigentlich ein Witz. Zumal die Schätzungen auf dem HGB-Bilanzierungs-Standard basieren. VW stellt derzeit auf den International Accounting Standard (IAS) um. Nach IAS wird der Gewinn der Wolfsburger noch deutlich höher ausfallen, was ein noch niedrigeres KGV bedeutet. Das ist die Kehrseite des schützenden Gesetzes. Auf Grund des starken staatlichen Einflusses räumen Analysten und Anleger einen Bewertungsabschlag gegenüber den der Marktwirtschaft ausgesetzten Autobauern ein. </p><p align=justify>Kurz nach dem Bekannt werden der EU-Überprüfung vor wenigen Monaten dachten die VW-Verantwortlichen noch eifrig darüber nach, wie sie eine Übernahme verhindern könnten, wenn das Gesetz fällt. Piechs Planspiele, die so genannte „Über-Kreuz-Beteiligungen“ vorsahen, verliefen schnell im Sande. Seine Idee: Große deutsche Unternehmen sollen eigene Aktien gegen VW-Anteile tauschen. Damit entstünde praktisch ein Schutzschild gegen eine feindliche Übernahme des Konzerns.</p><p align=justify>Derweil könnte der neue Chef Bernd Pischetsrieder wohlweislich den besseren Weg eingeschlagen haben. Durch die neue Konzernstruktur mit zwei Markensäulen und einer starken VW-Bank soll der Kannibalisierungseffekt zwischen den einzelnen Marken des Konzerns ausgeschlossen werden. Die daraus entstandene schlanke Unternehmensführung könnte zu effizienterem Arbeiten führen. Darüber hinaus wird die angekündigte Besetzung der Nischen des Automarktes zu einer Wertsteigerung des Konzerns führen. Hat er damit Erfolg, ist das VW-Gesetz ohnehin nicht mehr nötig.<br><br>Autor: Robert Sopella (© wallstreet:online AG),11:18 27.11.2001</p>
 
aus der Diskussion: ANALYSE – Volkswagen: Sturer Gabriel
Autor (Datum des Eintrages): Nachrichten  (27.11.01 11:19:01)
Beitrag: 1 von 2 (ID:4981697)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE