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Es ist ja noch gar nicht so lange her, da war Homosexualität noch strafbar.

Der nächste logische Schritt wäre dann, daß alle die, die damals deswegen eine Strafe abgefasst haben, jetzt gegen die Bundesrepublik auf Entschädigung klagen. Anspruchsgrundlage Verbrechen gegen die Menschlichkeit (sowas verjährt nie).
 
aus der Diskussion: Schwule CDUler machen Druck auf Merkel
Autor (Datum des Eintrages): Borealis  (26.05.15 11:47:57)
Beitrag: 8 von 34 (ID:49847722)
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