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Glückspfennig ,Leute,die von Sozialhilfe leben,bekommen auch die Miete einschl.NK bezahlt.Es gibt jedoch genügend Sozialhilfeempfänger,die die Miete dann nicht an den Vermieter weiterleiten oder ihrer Meldepflicht nicht nachkommen und so die Mietbeihilfe eingestellt bekommen.
Sollte sich der geschilderte Fall in etwa so abgespielt haben,würde ich die Schuldner in jedem Fall weiterverfolgen,denn das hätte nix mit Armut sondern mit Betrug zu tun und Betrug ist nicht zu tolerieren.

War die Schuldnerin jedoch seinerzeit in anderen Schwierigkeiten und möglicherweise auch heute noch,sollte man echt überlegen,die Gute in ruhe zu lassen.
 
aus der Diskussion: Hallo Juristen- `Habe Vollstreckungstitel aber keine Adresse, was tun?
Autor (Datum des Eintrages): V-12  (28.11.01 09:04:40)
Beitrag: 7 von 12 (ID:4989649)
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