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Und was machen wir mit dem freiwilligen Angebot?
Sicher wird der Preis hinsichtlich der Höhe nicht elektrisierend wirken.
Wenn man schon Kosten sparen will, wäre es doch am Besten einen Squeeze-Out durchzuführen.
Zuständig ist LG und OLG Stuttgart. Ein Heimspiel für EnBW.
 
aus der Diskussion: Abfindungsspekulation 200 % Gewinn mit ZEAG???
Autor (Datum des Eintrages): Felsenschwalbe  (21.07.15 10:46:59)
Beitrag: 67 von 146 (ID:50230734)
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