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[posting]50685414[/posting]Das scheitert schon daran, dass nicht der Kunde vorsätzlich arglistig getäuscht wurde, sondern eine Prüfbehörde! Für den Käufer hat die Täuschung zunächst keine Wirkung. Er würde das nie merken und der Artikel erfüllt alle Gebrauchseigenschaften tadellos!
Würde nun der Käufer tatsächlich einen Schaden erleiden, wie z. B. Wertverlsut oder höhere Steuerlast, dann steht ihm vielleicht ein Schadensersatz zu! Bevor eine Wandlung möglich wird, muss schon etwas mehr zusammenkommen!
 
aus der Diskussion: Volkswagen Vorzüge interessanter als Stämme ?
Autor (Datum des Eintrages): Turboverdichter  (22.09.15 22:14:20)
Beitrag: 7,175 von 20,321 (ID:50685582)
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