Fenster schließen  |  Fenster drucken

moin leute,

ich hab mich gestern nochmals ein klein wenig schlau gemacht und mal `ne minute ins aktienrecht geschaut

also

ein kapitalschnitt bedarf der zustimmung der aktionäre, i.d.r ist dazu eine 3/4-mehrheit erforderlich

die a. o. hv. an freitag hat logischerweise keine beschlussvorschläge dieser art auf der tagesordung

allerdings meine auch ich, dass wenn im zwischenbericht von einer kapitalrestrukturierung die rede ist, ein kapitalschnitt im bereich des möglichen liegt

allerdings ist ein kapitalschnitt in der regel mit anderen kapitalsanierungsmaßnahmen zu sehen

dazu gehören im wesentlichen ein forderungsverzicht der gläubiger und eine kapitalzuführung, oftmals in form einer kapitalerhöhung

es daher sehr schwer einen kapitalschnitt isoliert zu beurteilen, sondern die `gesamtqualität` des sanierungspakets ist das ausschlagebende




kommt nun ein kapitalschnitt in kürze ???

kann ich nur bedingt beurteilen, fakt ist ohne hv-beschluss läuft nix

d.h.
-die a.o.hv müsste verschoben werden um entsprechende beschlussfassungen in to aufzunehemen
-oder es muss in kürze eine weitere a.o.hv mit entsprechenden beschlussfassungen angesetzt werden
-entsprechende besclüsse werden der nächten ordentliche hv vorgelegt


fazit
wie dem auch sei, ein kapitalschnitt scheint in jedem fall noch ein stück weit entfernt zu sein


gruss J.R.Ewing
 
aus der Diskussion: Ehlebracht - wenig überraschendes.....
Autor (Datum des Eintrages): Gidorah  (11.12.01 08:32:11)
Beitrag: 72 von 415 (ID:5087472)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE