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da gehr heute sicher einiges !

Fortlaufende Investorengespräche/ 10 Mio DM Klage weitgehend abgewiesen

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------

Ad hoc-Meldung VCL Film + Medien AG WKN 509850

Fortlaufende Investorengespräche/ 10 Mio DM Klage weitgehend abgewiesen

Die laufenden Gespräche mit potentiellen Investoren werden fortgesetzt. In einem konkreten Fall haben diese zu ersten Geschäftsabschlüssen geführt, die sich positiv auf die Liquiditätssituation der Gesellschaft ausgewirkt haben. Diese Verhandlungen werden in den kommenden Monaten weiter intensiviert. Die im August angekündigte Kooperationsabsicht mit einem Medienunternehmen wurde hingegen verworfen.

Das Landgericht München hat die Klage der Starlight-Film Produktions- und Vertriebs GmbH, i.L vom März 2001 in Höhe von 10 Millionen DM gegen die VCL Film + Medien AG und den Vorstandsvorsitzenden in allen Punkten abgewiesen. Das Gericht entschied lediglich, einer geringen Teilsumme von 350.000 DM in der Klage gegen die VCL Communications GmbH stattzugeben. Selbst gegen diese Entscheidung erwägt die VCL Communications GmbH Berufung einzulegen.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.12.2001 -------------------------------------------------------------------------------- WKN: 509850; ISIN: DE0005098503; Index: SDAX Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (SMAX); Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart

140759 Dez 01



Autor: import DGAP.DE (),08:02 14.12.2001
 
aus der Diskussion: AdHoc VCL 10 Mio. Klage abgewehrt ......
Autor (Datum des Eintrages): AudiA4  (14.12.01 09:28:24)
Beitrag: 1 von 3 (ID:5116954)
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