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Übrigens habe ich nicht den Insolvenzantrag gestellt, wie von mir seinerzeit in Aussicht gestellt, sondern die Barmer. Sie können sich gerne mit dem Gerichtsvollzieher kurz schließen, der mir meine Unterlagen zurückschickt, die Adresse ist Ihnen ja bestens bekannt. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind sofort alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzustellen! !
Wie Sie sehen, hatte ich mich um eine Lösung mit Ihrer Firma bemüht.
 
aus der Diskussion: Convisum Treuhand AG
Autor (Datum des Eintrages): mila2014  (16.02.16 11:24:07)
Beitrag: 43 von 69 (ID:51756706)
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