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[posting]51793636[/posting]Nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit als Geschäftsführer mittelständiger GmbH habe ich hinreichend Erfahrung mit der Materie Wirtschaftsrecht. Wenn es hier bereits den Moderatoren an elementaren Kenntnissen fehlt, werde ich nicht mehr viel Zeit darauf verwenden, um das gerade zu rücken. Aber so viel doch noch:

Der „Notnagel“, nämlich die Frist von 3 Wochen nach „Erkenntnis über den Eintritt der Kriterien einer Insolvenz“ für die Anmeldung der Insolvenz ist trügerisch, denn sowohl vom Gesetzgeber als auch von der etablierten Rechtssprechung wird vom GF/Vorstand einer Kapitalgesellschaft in Deutschland verlangt, daß er tätig wird und das ist auch absolut geboten im Interesse der Gläubiger, sobald die Gefahr der Insolvenz erkennbar ist. Das ist schon weit früher als bei dem faktischen Eintritt der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit!

Nach Anmeldung der Insolvenz wird grundsätzlich auch ohne Strafanzeige die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, und die prüft, inwieweit weitere strafbewehrte Tatbestände vorliegen (das sind einige!), u. a. auch Betrug, Insolvenzbetrug, denn die nicht ordnungsgemäße Verwendung der Mittel, Vorenthaltung oder Beiseiteschaffung von Vermögenswerten sind Straftatbestände, mod!
Sollte mir die Moderation oder aber auch die Geschäftsleitung der Convisum aus den Bilanzen und Geschäftsberichten nachweisen können, daß ich falsch gelegen bin hinsichtlich des Cash Flows der Convisum und des Standes der offenen Verbindlichkeiten, dann werde ich selbstverständlich die Konsequenzen daraus ziehen. Außer Beschimpfungen der Anleihen-Gläuber seitens der Convisum habe ich nichts derartiges vernommen. Ich bin auch bereit, die in meinem Namen gestellten Strafanzeigen hier in vollem Umfang zu veröffentlichen, aber nur ungekürzt mit allen Belegen.
Spannend wird es noch hinsichtlich der Gerichtsverfahren, inwieweit Deutsches Recht oder Schweizer Recht zur Anwendung gelangt. In Deutschland droht den Verantwortlichen eine Haftstrafe, in der Schweiz nur der erhobene Zeigefinger!
 
aus der Diskussion: Convisum Treuhand AG
Autor (Datum des Eintrages): steeldigger  (28.02.16 15:23:24)
Beitrag: 46 von 69 (ID:51856534)
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