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Ich denke am Fall Argentinien wird recht offensichtlich werden, dass Regelungsrichtlinien für Staatsinsolvenzen wünschenswert wären.

Der Hauptunterschied zwischen einer Firmeninsolvenz (bzw. Konkurs) und einem Staatsbankrott ist der, dass bei einer Firmeninsolvenz alle Firmenteile zu Gunsten der Gläubiger zum bestmöglichen Preis (=Marktkurs) verkauft werden und sich der Schuldner sich nicht mehr auf Kosten der Gläubiger berreichern kann.

Beim Staatsbankrott hingegen können die Assets zu Gunsten der Gläubiger NICHT verkauft werden und demzufolge ist auch eine Wertbestimmung der Assets (Steueraufkommen, Guthaben, Infrastruktur etc.) wesentlich schwerer möglich. Da der Markt aber i.d. Regel die besten Einschätzungen über den Wert der Assets (bzw. im Umkehrschluss auch den entsprechend von den Gläubigern zu akzeptierenden Schuldenschnitt/Haircut) gibt wäre es sinnvoll den Marktmechanismus indirekt zu nutzen. Eine dirigistische und von bürokratischen Institutionen abhängende Regelung (ein politisch orientierter Minderheitsgläubiger entscheidet über "Angemessenheit" ) wie sie der IWF/Krueger vorschlagen hat halte ich dabei für vollkommen ablehnenswert.

Eine Schuldenreduzierung sollte aber dann für alle Gläubiger gültig sein, wenn 90% der Gläubiger zustimmen. Eine Zustimmung von 90% impliziert, dass die weitüberwiegende Mehrzahl der Gläubiger (=der Markt) der Auffassung ist, dass ein solcher Haircut "angemessen" ist und den restlichen 10% sollte damit im Interesse ALLER (Gläubiger, Schuldner) auch nicht mehr erlaubt werden eine Restrukturierung zu verhindern. Hierfür sind aber umfassende Änderungen in den Rechtssystemen erforderlich.

Grüße K1
 
aus der Diskussion: Ausfall von Staatsanleihen
Autor (Datum des Eintrages): K1K1  (24.12.01 12:33:48)
Beitrag: 109 von 190 (ID:5212146)
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