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[posting]52215916[/posting]Materiell wird durch die Rücknahme des Antrags auf Delisting kein Aktionär geschädigt - im Gegenteil ! Die Aktie ist wieder fungibel.

Die Annahme ist falsch. Was ist denn z.B. mit demjenigen, der nach der Ankündigung gekauft hat und mit einem Abfindungsangebot bzw. Sruchverfahren gerechnet hat?
 
aus der Diskussion: Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC*
Autor (Datum des Eintrages): Kalchas  (20.04.16 08:40:15)
Beitrag: 1,041 von 1,242 (ID:52230697)
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