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[posting]52239826[/posting]Da der Antrag des Delistings in die Übergangsfrist gefallen ist, musste zunächst mal kein Angebot an die Aktionäre bei der Ankündigung gemacht werden. Dass ein solches nicht erwänt wurde, sagt also erst einmal gar nichts.

Die Entscheidung stammt von der Börse Frankfurt. Gegen die müsste man sich wenden. Meines Erachtens muss man nichht klagen, man sollte gegen eine Verwaltungsentscheidung erst einmal Beschwerde einreichen können. Eine Klage käme ja wohl erst dann in Frage, wenn der Beschwerde nicht stattgegeben wird.

Wegen des Ausgangs einer Klage kann man natürlich die geäußerten Bedenken haben.
 
aus der Diskussion: Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC*
Autor (Datum des Eintrages): Kalchas  (21.04.16 09:10:15)
Beitrag: 1,043 von 1,242 (ID:52241305)
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