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[posting]52333141[/posting]http://www.wallstreet-online.de/aktien/abwicklungsgesellscha…

Siehe "Details zu Abwicklungsgesellschaft Roesch Medizintechnik"

Dass bedeutet nach §21 Wertpapierhandelsgesetz, dass Stimmrechte ab 3% (= 144.000 Aktien) dem Emittenten UND GLEICHZEITIG der Bafin gemeldet werden müssen.

https://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html

Demnach ist ein "Sammeln" in dieser Aktie, ohne nach den §§21ff. in der aktuellen Fassung seit November 2015 meldepflichtig zu werden, sehr unwahrscheinlich.
 
aus der Diskussion: *** Rösch AG - Investor steht bereit ! ***
Autor (Datum des Eintrages): tbhomy  (03.05.16 15:13:37)
Beitrag: 1,986 von 2,013 (ID:52334674)
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