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[posting]52288543[/posting]Ich habe jetzt direkt in Zürich angefragt und die Antwort lautet:

Für die Fälligkeiten des Jahres 2013 haben Sie die Möglichkeit, den Rückerstattungsantrag, bestätigt vom Wohnsitzfinanzamt, bis spätestens 31.12.2016 (bei der Eidg. Steuerverwaltung) einzureichen.

Also kann ich jetzt für die Jahre 2016, 2014, 2015 und 2016 die Rückerstattung beantragen.
 
aus der Diskussion: In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern
Autor (Datum des Eintrages): comdzz  (04.05.16 16:47:58)
Beitrag: 90 von 230 (ID:52344465)
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