Fenster schließen  |  Fenster drucken

Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG

Mannheim (pta021/13.05.2016/11:55) - Der Aufsichtsratsvorsitzende der Kremlin AG
Ralf Bake weist darauf hin, dass Herr Wolfgang Reich nicht mehr Vorstand der
Gesellschaft ist, obwohl der entsprechende Eintrag im Handelsregister noch nicht
gelöscht wurde. Das entsprechende Löschungsverfahren läuft noch. Herr Reich ist
rechtlich unfähig, Vorstand einer Aktiengesellschaft zu sein (§ 76 Abs. 3 AktG).

(Ende)
 
aus der Diskussion: Kremlin AG eine alternative zum Rußlandfond
Autor (Datum des Eintrages): JoffreyBaratheon  (13.05.16 12:39:38)
Beitrag: 1,203 von 1,643 (ID:52401255)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE