Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG Mannheim (pta021/13.05.2016/11:55) - Der Aufsichtsratsvorsitzende der Kremlin AG Ralf Bake weist darauf hin, dass Herr Wolfgang Reich nicht mehr Vorstand der Gesellschaft ist, obwohl der entsprechende Eintrag im Handelsregister noch nicht gelöscht wurde. Das entsprechende Löschungsverfahren läuft noch. Herr Reich ist rechtlich unfähig, Vorstand einer Aktiengesellschaft zu sein (§ 76 Abs. 3 AktG). (Ende) |
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aus der Diskussion: | Kremlin AG eine alternative zum Rußlandfond |
Autor (Datum des Eintrages): | JoffreyBaratheon (13.05.16 12:39:38) |
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