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Ist die Liquidation beendet und die Schlussrechnung gelegt, so haben die Abwickler den Schluss der Abwicklung zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden (§ 273 AktG). Im Anschluss wird die Gesellschaft aus dem Register gelöscht.

Achtung: Die Bücher und Schriften der Gesellschaft sind an einem vom Gericht bestimmten sicheren Ort zur Aufbewahrung auf zehn Jahre hinterlegt (§273 Abs. 2).


@elo :D


 
aus der Diskussion: Girindus- Wachstum mit Oligonukleotiden
Autor (Datum des Eintrages): Mich@elo  (29.05.16 06:50:09)
Beitrag: 3,086 von 3,101 (ID:52495852)
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