Fenster schließen  |  Fenster drucken

Eine AdHoc vor einem Jahr:

Die Gesellschaft rechnet damit, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) sechs Monate nach der Entscheidung über den Widerruf durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse und deren Veröffentlichung wirksam wer-den wird. Es erscheint vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Stadiums der Abwicklung der Gesellschaft allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass die Gesellschaft vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Delistings im Handelsregister gelöscht wird und damit automatisch die Börsennotierung entfällt.

Einfach lächerlich, was hier passiert.
 
aus der Diskussion: Girindus- Wachstum mit Oligonukleotiden
Autor (Datum des Eintrages): Barnin-Man  (06.06.16 21:54:53)
Beitrag: 3,088 von 3,101 (ID:52554929)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE