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[posting]52107635[/posting]
Zitat von Mich@[url=http://www.wallstreet-online.de/userinfo/33765-elo: elo;52107635]Die ad-hoc-Publizität dient der informationeilen Chancengleichheit der Marktteilnehmer und der Verhütung des lnsiderhandels.
Sie stellt eine Börsenzulassungsfolgepflicht dar und dient der Sicherstellung einer zutreffenden Marktpreisbildung.
Die Effizienz der Wertpapiermärkte setzt voraus, dass der Markt alle für die Preisbildung relevanten Informationen zeitnah erhält
und diese umfassend und verlässlich sind. Dies wiederum ermöglicht es dem einzelnen Anleger, eine eigenverantwortliche
Anlageentscheidung zu treffen

Quelle: (Assmann/Schneider, a.a.O., Rz. 4).

Diese Möglichkeit ist uns Kleinaktionären genommen worden, indem Girindus die Information über die
Veräußerungsabsicht betreffend der Girindus America lnc. nicht bereits mitgeteilt hat, als es zur
Unterzeichnung des non-binding Letter of lntend gekommen war bzw. spätestens als sie den Auftrag
zu einer Fairness Opinion erteilt hatte.

Hinzu kommt, dass nicht lediglich der Verkauf der Girindus America lnc. als Tochterfirma und wesentlichem
Vermögen der Beklagten geplant war,sondern folgerichtig - da andernfalls nur eine Hülle bestehen
würde - auch die Liquidation der Girindus AG selbst.

Ich werte bereits die Unterzeichnung des Letter of lntend als mitteilungspflichtige lnsiderinformation.

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3 Richter am Landgericht Hannover haben es genau so gewertet !!!

(Die Klage wurde damals trotzdem abgewiesen)

was mich etwas wundert ist das dieses Urteil was am 16.03.2015 verkündet wurde in keiner
Online Datenbank auftaucht weder beim Landgericht Hannover noch bei anderen externen Anbietern !! :rolleyes:

@elo :D

 
aus der Diskussion: Girindus- Wachstum mit Oligonukleotiden
Autor (Datum des Eintrages): Mich@elo  (18.06.16 05:29:05)
Beitrag: 3,089 von 3,101 (ID:52643411)
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