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TOP 7
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der net mobile AG (Minderheitsaktionäre) auf die DOCOMO Digital GmbH (Hauptaktionärin) mit Sitz in Düsseldorf gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären – Squeeze-Out)



Ablehnung



Begründung: Der Unternehmenswert ist viel zu niedrig angesetzt. Umsatz und EBITDA wurden künstlich reduziert, während Personalkosten und Sonstige Kosten in Zukunft ungebremst wachsen sollen. Die gewählten Marktrisikoprämien sind allesamt überhöht, zugute halten muss man PWC, dass sie keinen direkten Bezug mehr auf angebliche Vereinsgutachten ihres Verbands (IdW S1 2005/2008; FAUB 2012) nimmt. Trotzdem ist die 50%/50%-Mischung von arithmetischer Reihe (Vollausschüttung) und geometrischer Reihe (Thesaurierung) ähnlich lebensfremd wie eine rein arithmetische Reihe. Die Bewertung des Börsenkurses als Untergrenze trotz der mehrfachen Riesenwertsprünge von Ende Dezember 2015 bis Mitte Januar 2016 zuzulassen und nicht auf Marktenge zu plädieren, spricht alleine schon genug für die mangelnde Qualität des „Gutachter“. Fazit, „Man bemerkt die Absicht und ist verstimmt (Goethe, Torquato Tasso)!
 
aus der Diskussion: Net Mobile - kann das Wachstum wahr werden?
Autor (Datum des Eintrages): straßenköter  (30.06.16 14:54:40)
Beitrag: 3,572 von 3,583 (ID:52732465)
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