Fenster schließen  |  Fenster drucken

BaFin richtet Meldeplattform für Whistleblower ein

Datum:
01.07.2016

Die BaFin richtet zum 02.07.2016 eine zentrale Stelle ein, über die Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, Verstöße gegen aufsichtliche Bestimmungen melden können. Der Schutz der Hinweisgeber genießt hierbei höchste Priorität.


Bei der Identifizierung von Verstößen gegen das Aufsichtsrecht kommt Whistleblowern eine große Bedeutung zu. Sie können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors aufzudecken und die negativen Folgen dieses Fehlverhaltens einzudämmen beziehungsweise zu korrigieren. Allerdings sollen Hinweisgeber sicher sein können, dass ihnen aus der Meldung bei der BaFin keine Nachteile entstehen, wenn sie ihre Identität zu erkennen geben.



@elo :D

Vielleicht hat da ja der ein oder andere doch noch ein schlechtes Gewissen !! ;)



 
aus der Diskussion: Girindus- Wachstum mit Oligonukleotiden
Autor (Datum des Eintrages): Mich@elo  (10.07.16 05:43:44)
Beitrag: 3,093 von 3,101 (ID:52800607)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE