Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]53044114[/posting]
Zitat von FOGL76: Ist mir nicht bekannt, halte ich aber für wenig wahrscheinlich. Nach der Inso der Mühl AG war der Inso-Verwalter zunächst mit den Anfechtungen beschäftigt, insbesondere die früheren WP`s sind heftig rangenommen worden, nach meinen Erinnerungen zu den Presseberichten wurden damals doch große Beträge zur Insolvenzmasse gezahlt. Einen Insolvenzplan kann sinnigerweise nur der Schuldner oder der Mehrheitsgesellschafter des Insolvenzschuldners beantragen und in 2002 hatte Herr Wolf noch nicht seine RIB an die Börse gebracht. Da fehlte damals das Kleingeld für den Inso-Plan.


§ 218
Vorlage des Insolvenzplans

(1) Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter und der Schuldner berechtigt.

https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
 
aus der Diskussion: Mühl Product & Services AG i.L.: Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens vorgelegt
Autor (Datum des Eintrages): tbhomy  (12.08.16 17:59:21)
Beitrag: 10 von 492 (ID:53050597)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE