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Da der Erblasser ja offensichtlich im HR eingetragen war muss dieser Eintrag korrigiert werden. Ähnlich wie das Grundbuch bei Immobilien.
Evtl. kannst Du ja auch die Beteiligung zukünftig über den Treuhandkommanditisten eintragen lassen (bei Auflösung des Fonds kein Austrag aus dem HR mehr nötig), aber jetzt muss umgetragen werden: entweder auf Dich oder den Treuhänder. Kosten fallen also in jedem Fall an.
 
aus der Diskussion: Frage an Experten: Eintrag in Handelsregister nötig
Autor (Datum des Eintrages): ArabHP  (01.09.16 11:45:12)
Beitrag: 3 von 3 (ID:53182353)
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