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Bei ausländischen Spin-Offs oder Fusionen und wichtig Altbestand gibt es nach wie vor nur einen Rat, vor der Kapitalmaßnahme zu verkaufen. Damit umgeht man sicher steuerlichen Ärger.
 
aus der Diskussion: Spin-off, Besteuerung
Autor (Datum des Eintrages): happymuck  (15.09.16 12:03:16)
Beitrag: 201 von 208 (ID:53280504)
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