Bei ausländischen Spin-Offs oder Fusionen und wichtig Altbestand gibt es nach wie vor nur einen Rat, vor der Kapitalmaßnahme zu verkaufen. Damit umgeht man sicher steuerlichen Ärger. |
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aus der Diskussion: | Spin-off, Besteuerung |
Autor (Datum des Eintrages): | happymuck (15.09.16 12:03:16) |
Beitrag: | 201 von 208 (ID:53280504) |
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