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[posting]53404905[/posting]Ob der Börsenmantel "vollständig verwertbar" ist oder eher nicht, entscheidet sich erst mit Übergang von Anteilen auf einen Mantelkäufer.

Denn seit der Unternehmenssteuerreform 2008 regelt der § 8c KStG die Verwertbarkeit aus steuerlicher Sicht.

Wer es genau wissen will, informiert sich:

https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/V/Verlustvortrag-u…

Die Verwertbarkeit aus wirtschaftlicher Sicht hängt u.a. von der Entscheidung des Insolvenzgerichts bzgl. der Anerkennung eines Insolvenzplans ab. Und soweit sind wir noch nicht, gelle.

Bevor die Bilanz nicht aufgeräumt ist, interessiert sich vermutlich niemand für Metric. Altlasten gehen nämlich sonst mit über. ;)
 
aus der Diskussion: Neustart mit Droege Group bei Höft & Wessel
Autor (Datum des Eintrages): tbhomy  (05.10.16 21:38:20)
Beitrag: 75 von 89 (ID:53416716)
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