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Ab 10 Euro Erstattung aus CH ist ein kostenloses Erstattungsverfahren über maxblue ( DB) möglich.

Gruß
Steve!

P.s.: Hier der Antworttext. Ich hatte auch noch gefragt bezüglich einer Eintragung im schweizer Aktienregister.

Sehr geehrter Herr Steveguied,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.10.2016.

Sofern Sie uns eine Vollmacht zur Durchführung von Steuererstattungen und Vorabbefreiungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Vollmacht) einreichen, nehmen wir den Rückerstattungsprozess für Sie vor.

Dies bedeutet, dass wir den jeweiligen Rückerstattungsantrag zwecks Wohnsitzbestätigung an Ihr Wohnsitzfinanzamt senden. Wenn uns dieser Antrag seitens des Finanzamtes wieder vorliegt, reichen wir diesen bei der schweizerischen Finanzbehörde ein. Ab diesem Moment dauert eine Erstattung in der Regel zwischen 6-12 Monate.

Bei der Schweiz handelt es sich um einen gebührenfreien Markt, so dass für Sie aktuell keine fremden Spesen in Rechnung gestellt werden. Allerdings muss bezüglich der Rückerstattung ausländischer Quellensteuer grundsätzlich eine Mindesterstattungsgrenze von 10 Euro vorliegen, damit wir tätig werden.

Im Zusammenhang mit der Rückerstattung ausländischer Quellensteuer bitten wir Sie zudem zu beachten, dass der Rückerstattungsprozess, die Abwicklung und auch etwaige Kosten von Quellenstaat zu Quellenstaat sehr unterschiedlich sind.

Weitere Informationen hierzu können Sie unserem Merkblatt für den inländischen Steuerzahler entnehmen, welches für Sie zum Download unter

www.deutsche-bank.de/merkblatt-steuerzahler

bereitsteht.

Die DBA-Vollmacht finden Sie unter folgendem Link:

www.maxblue.de/kontakt-service/formulare.html?t=3630

Bezüglich Ihres Wunsches nach Eintragungen in das Aktienregister teilen wir Ihnen folgendes mit:

Für die von Ihnen genannten Gattungen kann eine Eintragung vorgenommen werden.

Anders als bei deutschen Namensaktien, wo der Kunde mit Erwerb bei der inländischen Gesellschaften sofort eingetragen wird, geschieht dies bei Schweizer Gattungen nur auf Kundenwunsch mittels Eintragungsgesuch. Pro Gattung wird dabei ein vollständiges Eintragungsgesuch benötigt.

Hierzu müssen Sie den Eintragungsgesuch bei uns formlos anfordern. Nachdem wir Ihnen den Eintragungsgesuch zugesandt habe, reichen Sie diesen ausgefüllt in der nächstgelegenen Deutsche Bank Filiale ein. Hierbei bitten Sie die Kollegen in der Filiale, Ihren Eintragungsgesuch mit zwei Unterschriften und dem Filialstempel zu versehen. Die Kollegen in der Filiale sollen Ihre Eintragungsgesuche dann an folgende Adresse senden:

DB Investment Services GmbH
Operations / Transaction Services
Settlement Operations - Confirmations & Registered Shares
Postkorb 44A03B
Wilhelm-Fay-Straße 31-37
65936 Frankfurt am Main
Germany

Wenn weitere Schweizer Namensaktien dazugekauft werden und in dem jeweiligen Aktienregister die Eintragung auf den aktuellen Bestand gewünscht wird, ist ein erneutes Eintragungsgesuch mit dem dazugekauften Bestand erforderlich.

Bitten beachten Sie, dass die Stücke, sofern sie nicht auf der Lagerstelle CSFB Zürich liegen, umgelegt werden müssen, um die Eintragung vornehmen zu können. Bezüglich etwaig anfallender Kosten verweisen wir auf unser aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und würden uns sehr freuen, Sie künftig als Kunden begrüßen zu dürfen.

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Also ich schau ob und inwieweit es per Videokonferenz möglich ist das Konto zu eröffnen und dann wär ich evtl. morgen schon dabei. Eine Ode an maxblue. Ich werde 3 Depots zusammenlegen.
 
aus der Diskussion: In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern
Autor (Datum des Eintrages): Steveguied  (07.10.16 19:28:21)
Beitrag: 98 von 230 (ID:53432529)
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