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[posting]53421870[/posting]Hier halte ich alles für möglich - selbst einen nochmaligen Rückzug vom Delisting.
Die Option Ertragswertverfahren scheint für mich realistischer zu sein, als der 6-Monats-Durchschnittskurs. Bei letzterem dürften sie - obwohl es zu dieser Frage noch kein Gerichtsurteil gibt - nicht durchkommen. Anders könnte es beim Ertragswertverfahren sein. Grundsätzlich geht man ja vom Weiterbestehen des Unternehmens aus. Ob dies bei einer Finanzholding Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.

@ kalchas:
Du scheinst hier derjenige mit den meisten Erfahrungen im rechtlichen zu sein. Gibt es nach Deinen Informationen ähnliche Verfahren in der Vergangenheit, bei dem das Argument eine Rolle spielte, dass das Ertragswertverfahren nicht greife, weil von der Fiktion der Weiterführung des Unternehmens nicht ausgegangen werden kann? und deshalb eine Substanzbewertung vorgenommen wurde (die eine Zerschlagung, Beendigung des Unternehmens unterstellt).

@Ahnung?:
Leider spielt das Argument Verlustvorträge bei den Unternehmensbewertungen keine Rolle, da unsicher ist, ob diese gehoben werden können. Bei Sachsenmilch könnte das nur dann der Fall sein, wenn ein anderes Unternehmen auf unsere Gesellschaft verschmolzen wird. Deshalb kommt auch ein übernahmerechtlicher SO kaum in Frage.
 
aus der Diskussion: Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC*
Autor (Datum des Eintrages): gutdrauf9  (08.10.16 14:35:07)
Beitrag: 1,077 von 1,242 (ID:53435529)
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