DGAP-Ad-hoc: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH 2016-10-24 / 06:39 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH Herzogenrath, 24. Oktober 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gegenüber der Fujian Grand Chip Investment Fund LP, als mittelbarer Gesellschafterin der Grand Chip Investment GmbH, seine am 8. September 2016 in Bezug auf das Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen und eine Wiederaufnahme des Prüfverfahrens angekündigt hat. Die AIXTRON SE wurde am späten Abend des 21. Oktober 2016 über diese Entscheidung informiert. |
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aus der Diskussion: | AIXTRON - DIE LETZTE SCHLACHT !!! |
Autor (Datum des Eintrages): | HSM (24.10.16 15:48:28) |
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