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DGAP-Ad-hoc: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme
AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme
des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der
Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH

2016-10-24 / 06:39
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme
des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der
Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH


Herzogenrath, 24. Oktober 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG), ein
weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die
Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie gegenüber der Fujian Grand Chip Investment Fund LP, als
mittelbarer Gesellschafterin der Grand Chip Investment GmbH, seine am 8.
September 2016 in Bezug auf das Übernahmeangebot der Grand Chip
Investment GmbH erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen und eine
Wiederaufnahme des Prüfverfahrens angekündigt hat.

Die AIXTRON SE wurde am späten Abend des 21. Oktober 2016 über diese
Entscheidung informiert.
 
aus der Diskussion: AIXTRON - DIE LETZTE SCHLACHT !!!
Autor (Datum des Eintrages): HSM  (24.10.16 15:48:28)
Beitrag: 796 von 806 (ID:53541237)
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