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[posting]53614317[/posting]Frage zur Preisgestaltungsfreiheit bei neuen Medikamenten. Zitat von Bismarck10 Nur im ersten Jahr nach der Zulassung kann man - noch - die Preise frei gestalten. Fragen: Ist die Aussage so richtig? In welchem Gesetz steht das nachzulesen? Gilt die Aussage für die gesamte EU/USA,...?

Für Deutschland gilt seit 2011 das AMNOG Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz. Es ist eine frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Der gemeinsame Bundesausschuss legt auf der Basis von Gutachten fest, was eine echte Innovation (großer Zusatznutzen) ist. Man braucht eine Vergleichsstudie mit der Standardtherapie. Was das ist, steht in der Leitlinie zum metastasierenden Kolonkarzinom.
Andere EU-länder haben ähnliche Regelungen. In den USA kann man nehmen, was man möchte allerdings braucht erst einmal eine FDA-Zulassung und da bin ich skeptischer als bei der EMA..
Derzeit kann man hier im ersten Jahr noch zuschlagen; das soll aber nach dem großen Rupfen mit Sovaldi geändert werden....20 Mio pro Jahr könnten trotzden zusammenkommen, wenn denn wenigstens einge Patienten profitieren.......
 
aus der Diskussion: ___MOLOGEN AG__Dabeisein ist Alles__Jetzt gehts richtig los_
Autor (Datum des Eintrages): Bismarck10  (03.11.16 18:18:31)
Beitrag: 51,380 von 73,215 (ID:53615094)
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