4.554,94 € bietet Müller - lediglich den Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Bekanntgabe des Delistings. http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1048424-1061-1070… Rechtlich ist dies in diesem Fall jedoch UNZULÄSSIG weil gem. Börsengesetz: .... muss mindestens dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Delistingankündigung entsprechen UND JETZT KOMMT DER EINTSCHEIDENDE PUNKT GEM. BÖRSENGESETZ: Sind für die Wertpapiere des Emittenten, auf die sich das Angebot bezieht, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so ist der Bieter zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht. Damit sollte Müller nicht durchkommen! |
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aus der Diskussion: | Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC* |
Autor (Datum des Eintrages): | Ahnung? (09.11.16 10:59:39) |
Beitrag: | 1,086 von 1,242 (ID:53652351) |
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