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4.554,94 € bietet Müller - lediglich den Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Bekanntgabe des Delistings.

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1048424-1061-1070…

Rechtlich ist dies in diesem Fall jedoch UNZULÄSSIG weil gem. Börsengesetz:

.... muss mindestens dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Delistingankündigung entsprechen UND JETZT KOMMT DER EINTSCHEIDENDE PUNKT GEM. BÖRSENGESETZ: Sind für die Wertpapiere des Emittenten, auf die sich das Angebot bezieht, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so ist der Bieter zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht.

Damit sollte Müller nicht durchkommen!
 
aus der Diskussion: Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC*
Autor (Datum des Eintrages): Ahnung?  (09.11.16 10:59:39)
Beitrag: 1,086 von 1,242 (ID:53652351)
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