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[posting]53654364[/posting]Klar, man muss den Vorgang den "Beamten" des Bafin mitteilen!

Es wurde in Frankfurt innerhalb der letzten 6 Monate vor Delistingbekanntgabe nur an 6 Tagen ein Kurs festgestellt (also ganz klar weniger als an einem Drittel der Tage, hinsichtlich des im Gesetz genanten Zeitraumes).

Ich habe die Kursstellungen in Frankfurt und die Veränderung zum nächsten gestellten Kurs in den 6 Monaten vor Delistingankündigung hier mal zusammengestellt:

15.04.16: 4.675 € - 1 Aktie
25.04.16: 4.530 € - 2 Aktien (minus 3,1 % zum vor gehandelten Kurs)
30.05.16: 4.099 € - 40 Aktien (minus 9,51 % zum vor gehandelten Kurs)
27.06.16: 4.150 € - 5 Aktien (plus 1,24 % zum vor gehandelten Kurs)
05.07.16: 4.480 € - 4 Aktien (plus 7,95 % zum vor gehandelten Kurs)
01.08.16: 4.649,90 € - 1 Aktie (plus 3,79 % zum vor gehandelten Kurs)

Ich werde die Bafin mal anmailen. Schön wäre es, wenn dies mehrer Streubesitzaktionäre der Sachsenmilch AG machen würden. So würde das Bafin eher mal wachgerüttelt.
 
aus der Diskussion: Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC*
Autor (Datum des Eintrages): Ahnung?  (09.11.16 14:34:13)
Beitrag: 1,092 von 1,242 (ID:53654757)
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