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[posting]53690004[/posting]Ich meine den Fall, dass man einen privat verkauft. Hatte ich schon, ist halt lästig. Es nutzt noch nicht mal was, wenn man den Verkaufspreis der Bank mitteilt. Unter Umständen zahlt man vorab Steuern, obwohl gar kein Gewinn angefallen ist. Die Zurückerstattung muss man dann beantragen.
 
aus der Diskussion: Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC*
Autor (Datum des Eintrages): Kalchas  (14.11.16 16:01:03)
Beitrag: 1,109 von 1,242 (ID:53690181)
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