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[posting]53690004[/posting]Es sind sogar 30 %.

§43 a EstG, Absatz 2 und Satz 10

Liegt ein Börsenpreis nicht vor, bemisst sich die Steuer nach 30 Prozent der Anschaffungskosten.

Ich war da doch ziemlich überracht. Wenn auch kein Einstandkurs bekannt ist, dann muss die Bank das melden. Den Fall sollte es hier nicht geben.
 
aus der Diskussion: Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC*
Autor (Datum des Eintrages): Kalchas  (14.11.16 16:26:14)
Beitrag: 1,112 von 1,242 (ID:53690370)
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