Ich habe für meine zwei Kinder je eine fondsgebundene Lebens- versicherung mit einer Laufzeit bis 2051 abgeschlossen. Der Berater begründete die lange Laufzeit damit, daß man aus der Versicherung jederzeit Fonds entnehmen kann. Mit den Entnahmen könnte ich ggfs. die Ausbildung der Kinder finanzieren. Die Kinder könnten dann später den Vertrag übernehmen und weiterzahlen. Ein Bekannter meinte nun, daß die Entnahme der Fondsanteile nicht so einfach möglich sei bzw. daß die entnommenen Anteile bei Fälligkeit mit der Ablaufleistung verrechnet werden. Die entnommenen Anteile würden mir praktisch nur geliehen. Was stimmt nun? Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank ! |
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aus der Diskussion: | Entnahme aus Fondspolice |
Autor (Datum des Eintrages): | Mirsanmir (20.01.02 19:23:15) |
Beitrag: | 1 von 9 (ID:5382389) |
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