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Vielen Dank für die Antworten !
zu Euren Fragen:
1.: Laufzeit = Beitragszahlungsdauer
2.: Der Vertrag besteht seit 3/1999.
Ich möchte den Vertrag eigentlich nicht kündigen, wenn
uneingeschränkte Entnahmemöglichkeit (nach 12 Jahren) besteht.

Soweit ich das jetzt verstanden habe, muß ich normalerweise
mind. 12 Jahre mit der Entnahme warten. Was mir immer noch
nicht klar ist: Wenn ich Anteile entnehme, ob ich diese bei
Ablauf (unter Umständen zum höheren Preis) wieder zurückgeben
muß (w. zinslosem Darlehen)oder ist die Angelegenheit mit
der Entnahme für mich erledigt. D.h. ist am Ende der Laufzeit
die Ablaufleistung die Anzahl der noch bestehenden Anteile
mal Anteilpreis zu diesem Zeitpunkt oder werden die entnommenen
Anteile irgenwie angerechnet?
Vielen Dank !
 
aus der Diskussion: Entnahme aus Fondspolice
Autor (Datum des Eintrages): Mirsanmir  (23.01.02 10:29:19)
Beitrag: 6 von 9 (ID:5405195)
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