Vielen Dank für die Antworten ! zu Euren Fragen: 1.: Laufzeit = Beitragszahlungsdauer 2.: Der Vertrag besteht seit 3/1999. Ich möchte den Vertrag eigentlich nicht kündigen, wenn uneingeschränkte Entnahmemöglichkeit (nach 12 Jahren) besteht. Soweit ich das jetzt verstanden habe, muß ich normalerweise mind. 12 Jahre mit der Entnahme warten. Was mir immer noch nicht klar ist: Wenn ich Anteile entnehme, ob ich diese bei Ablauf (unter Umständen zum höheren Preis) wieder zurückgeben muß (w. zinslosem Darlehen)oder ist die Angelegenheit mit der Entnahme für mich erledigt. D.h. ist am Ende der Laufzeit die Ablaufleistung die Anzahl der noch bestehenden Anteile mal Anteilpreis zu diesem Zeitpunkt oder werden die entnommenen Anteile irgenwie angerechnet? Vielen Dank ! |
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aus der Diskussion: | Entnahme aus Fondspolice |
Autor (Datum des Eintrages): | Mirsanmir (23.01.02 10:29:19) |
Beitrag: | 6 von 9 (ID:5405195) |
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