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[posting]54120644[/posting]
Zitat von Red Shoes: Können Sie den folgenden Tatbestand widerlegen?

Der Sprachgebrauch "Mahnmal der Schande" wurde nicht von Höcke, sondern vom deutschen Bundestag eingeführt:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/031/1403126.pdf

Wenn nicht, werden Sie dann gegen die etwa 180 Bundestagsabgeordneten, welche dieses absichtlich so benannte Mahnmal initiiert hatten, auch in Ihrer typischen Art und Weise ins Feld ziehen - und die alle als Nazis brandmarken?

Horst Szentiks (Red Shoes)


Ich ergänze:
AfD-Politiker zum Holocaust-Mahnmal
Höcke: "Schande ins Herz der Hauptstadt gepflanzt"
Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke hat mit massiver Kritik am Holocaust-Gedenken der Deutschen Empörung ausgelöst. Das Holocaust-Mahnmal bezeichnete er als "Denkmal der Schande" im Herzen der Hauptstadt, Kanzlerin Merkel verglich er mit DDR-Staatschef Honecker. SPD und Grüne kritisierten Höcke scharf.
http://www.heute.de/thueringer-afd-chef-hoecke-mit-holocaust…

... das sogar die AfD-Vorsitzende Petry Höcke kritisierte, er wäre eine Belastung für die Partei.

Nur allem Anschein nach hat inzwischen wohl die radikale Rechte in der AfD das Sagen.

Empörung nach Rede
AfD-Politiker Höcke nennt Holocaust-Mahnmal eine „Schande“
Zahlreiche Politiker haben mit Entsetzen auf Björn Höckes Äußerungen reagiert. Der AfD-Politiker hatte das Holocaust-Mahnmal in einer Rede „Denkmal der Schande“ genannt.
Für die AfD-Vorsitzende Petry ist er eine Belastung für die Partei.
18.01.2017
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-geht-nach-umst…

weitere Beispiele:
Björn Höcke, (Partei-und Fraktionsvorsitzende AfD Thüringen): „Ich gehe nicht davon aus, dass man jedes einzelne NPD-Mitglied als extremistisch einstufen kann.“ Thüringer Allgemeine, 06.05.2014

Björn Höcke: In einer Mail fordert er im Namen der Meinungsfreiheit die Abschaffung der Paragrafen 86 und 130 des Strafgesetzbuches. Nach diesen Paragraphen sind das "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen", das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" und "Volksverhetzung" verboten. Insbesondere ist nach § 130 Abs. 3 die "Auschwitzlüge" und nach § 130 Abs. 4 das Verherrlichen des Nazi-Regimes verboten.

Björn Höcke: "Wir brauchen keine Begriffstabuisierung, keine Antidiskriminierungsgesetze und keine politische Strafjustiz. Hinfort damit - und zwar schnell." (Deutschlandradio, 29.05.2015).
 
aus der Diskussion: AFD- würdet ihr sie wählen ?
Autor (Datum des Eintrages): JoJo49  (19.01.17 18:49:14)
Beitrag: 39,018 von 222,134 (ID:54120842)
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