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@ihr beide

zu dem thema: ich bin derzeit arbeitslos und erlebe das system am eigenen leibe. Durch einen einfachen trick wird das arbeitslosengehalt so gekürzt, daß deutlich weniger als 60% dabei rauskommen, und zwar dadurch, daß die 60% direkt vom Nettogehalt genommen werden, d.h. in der Theorie zahlt man Steuern und Beiträge aufs Vollgehalt. Und in der "Rechtmittelbelehrung" kommt man sich vor wie ein Vorschüler.
Von daher: Runter mit den Steuern und runter mit den Beiträgen, denn das was es vom Staat dafür gibt, ist davon gnadenlos überbezahlt

yarkssen.
 
aus der Diskussion: Herr Bundeskanzler, können Sie mir erklären ....
Autor (Datum des Eintrages): yarkssen  (29.01.02 09:02:20)
Beitrag: 23 von 24 (ID:5452196)
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