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[posting]54418465[/posting]Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc
Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

31.03.2017 / 11:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN UNTERLIEGEN WÜRDE

Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc

Heute wurde der Deutsche Börse AG ("DBAG") die Entscheidung der Europäischen Kommission, den empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der DBAG und der London Stock Exchange Group plc ("LSEG") zu untersagen, förmlich zugestellt. Dadurch ist der Eintritt der Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 B.7 (EU-Fusionskontrolle) der Angebotsunterlage für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016 unmöglich geworden. Dementsprechend ist das Tauschangebot automatisch erloschen und die Kooperationsvereinbarung zwischen u.a. der DBAG und der LSEG vom 16. März 2016 automatisch beendet.

In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Tauschangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016, wird HLDCO123 PLC das Erlöschen des Tauschangebots veröffentlichen und die depotführenden Banken der Aktionäre der DBAG, die das Tauschangebot angenommen haben, anweisen, das Tauschangebot durch Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien rückabzuwickeln. Die Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien (ISIN DE000A2AA253) in die ursprüngliche ISIN (ISIN DE0005810055) wird voraussichtlich am 3 April 2017 nach Handelsschluss erfolgen. Gleichzeitig wird der Handel der zum Tausch eingereichten, unter der ISIN DE000A2AA253 geführten DBAG Aktien eingestellt.

Die Rückbuchung und Rückübertragung ist für diejenigen DBAG Aktionäre kosten- und spesenfrei, die ihre DBAG Aktien in Girosammelverwahrung bei einer depotführenden Bank halten, vorausgesetzt, diese depotführende Bank hält die Aktien ihrerseits in einem Depot bei Clearstream.
 
aus der Diskussion: put auf Deutsche Börse ??
Autor (Datum des Eintrages): R-BgO  (01.04.17 09:23:47)
Beitrag: 1,865 von 1,870 (ID:54656561)
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