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[posting]54997479[/posting]
Zitat von T3A4: Die 60 Mio. EUR Fördergelder dienten grundsätzlich zur Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen, daran sind Fördergelder regelmäßig geknüpft. Die Rückforderung ist nur dann möglich, wenn die Zweckbindungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Sicherlich betrifft dies nur einen kleinen Teil der 60 Mio. EUR. Diese sind dann als Insolvenzforderung wohl nur mit einer Mini-Quote zurückzuholen.
Den großen Ausfall für Vater Staat sehe ich im Fall Solarworld nicht, bei einer Gesamtbetrachtung hat der Staat sogar einen guten Schnitt gemacht. Bei einem Personalaufwand von ca. 160 Mio im Jahr (etwa 130 Mio. Bruttolohnsumme in 2016) und einem durchschnittlichen Lohnsteuersatz pro Mitarbeiter von 20% hat der Fiskus pro Jahr 26 Mio EUR eingenommen. Nach nur 2 Jahren und 4 Monaten haben sich mathematisch die Fördermittel in Steuereinnahmen verwandelt. Die Einnahmen aus den anderen Steuerarten Umsatz-, Grund-, Gewerbe oder Körperschaftssteuer noch gar nicht mitgerechnet.


Staatsfetischismus in reinster Form.
Weil die Bürger für den Staat da sind.
So als Melkkühe.
Danke für deine Offenlegung.
 
aus der Diskussion: Kräftige Unterstützung: Solarworld: Erst Millionen-Fördergelder, jetzt Insolvenz
Autor (Datum des Eintrages): borazon  (27.05.17 01:37:18)
Beitrag: 9 von 10 (ID:55026330)
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