[posting]54997479[/posting] Zitat von T3A4: Die 60 Mio. EUR Fördergelder dienten grundsätzlich zur Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen, daran sind Fördergelder regelmäßig geknüpft. Die Rückforderung ist nur dann möglich, wenn die Zweckbindungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Sicherlich betrifft dies nur einen kleinen Teil der 60 Mio. EUR. Diese sind dann als Insolvenzforderung wohl nur mit einer Mini-Quote zurückzuholen. Staatsfetischismus in reinster Form. Weil die Bürger für den Staat da sind. So als Melkkühe. Danke für deine Offenlegung. |
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aus der Diskussion: | Kräftige Unterstützung: Solarworld: Erst Millionen-Fördergelder, jetzt Insolvenz |
Autor (Datum des Eintrages): | borazon (27.05.17 01:37:18) |
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