Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]55130087[/posting]Man kann sich auf folgende Verfahren berufen:

BFH VIII R 34/16 :Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aufgrund der entschädigungslosen zwangsweisen Einziehung von Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch eine Kapitalherabsetzung auf Null mit anschließender Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre?

BFH VIII R 13/15 :Ist der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers im Streitjahr 2012 als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen?

BFH VIII 37/15 kann man ggfs. auch noch mit angeben, dann klingt es nach mehr...

Gruß
Taxadvisor
 
aus der Diskussion: FA verweigert steuerliche Anerkennung von Totalverlust
Autor (Datum des Eintrages): Taxadvisor  (13.06.17 11:27:27)
Beitrag: 7 von 47 (ID:55130516)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE