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Wenn sie von der Börse genommen werden, sind sie nicht mehr frei handelbar. Ausserbörslich mag das noch möglich sein...wenn sich ein Käufer findet.

Ich kenne mich mit dem italienischen Aktienrecht nicht wirklich aus. Voraussetzungen schaffen aber erstmal die europäischen Regeln. Dann dürfte es einen Unterschied machen, ob es um eine Gesellschaft nach italienischem Recht oder europäischem Recht geht (dass wäre es eine SE).
 
aus der Diskussion: Übernahmeangebot
Autor (Datum des Eintrages): sdaktien  (24.06.17 15:04:09)
Beitrag: 2 von 16 (ID:55197630)
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