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[posting]55608899[/posting]Zu conwert wird es nach Eintragung des SO-Beschlusses eine gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung geben. Da das Verfahren erst nach Eintragung angestrengt werden wird, ist ein darin ggfs. anzuhörender Sachverständiger noch nicht benannt.
Im Gegensatz zu GFJ ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass ein Verfahren stattfinden wird und dass sämtliche vom SO betroffenen Aktionäre Nachbesserungsrechte erhalten werden, auf die im "Erfolgsfall" auch ohne eigene Verfahrensteilnahme eine Zahlung geleistet werden wird.

Zu "wie viel Prozent, wenn nicht 100, sind denn nun Klagen gegen die GFJ-Verschmelzung bekannt? Die einzige belastbare Auskunft, die ich dazu erhalten habe, ist, dass die CSSF nicht zuständig ist, da es sich bei GFJ nicht um ein "gelistetes" Unternehmen gehandelt habe.
 
aus der Diskussion: GAGFAH durch Fusion bald DAX-Kandidat ?
Autor (Datum des Eintrages): Quidam_Mark  (04.09.17 23:20:28)
Beitrag: 20,009 von 20,012 (ID:55666380)
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