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[posting]55913780[/posting]KV ;)

Ja mein Lieber, 90% der zweiten Hälfte Deiner Beitragszeit/ Berufszeit hättest Du in der Freiwilligen
einzahlen müssen, dann hat man das Recht in die Pflichtvers. der KDVR zu wechseln. Das Wahlrecht wurde vor gut 10 Jahren geändert.
 
aus der Diskussion: Sozial- und Einwanderungswahnsinn in D
Autor (Datum des Eintrages): bluechip56  (09.10.17 18:45:46)
Beitrag: 116,481 von 150,007 (ID:55913963)
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