[posting]55913780[/posting]KV Ja mein Lieber, 90% der zweiten Hälfte Deiner Beitragszeit/ Berufszeit hättest Du in der Freiwilligen einzahlen müssen, dann hat man das Recht in die Pflichtvers. der KDVR zu wechseln. Das Wahlrecht wurde vor gut 10 Jahren geändert. |
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aus der Diskussion: | Sozial- und Einwanderungswahnsinn in D |
Autor (Datum des Eintrages): | bluechip56 (09.10.17 18:45:46) |
Beitrag: | 116,481 von 150,007 (ID:55913963) |
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