Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]55913963[/posting]
Zitat von bluechip56: KV ;)

Ja mein Lieber, 90% der zweiten Hälfte Deiner Beitragszeit/ Berufszeit hättest Du in der Freiwilligen
einzahlen müssen, dann hat man das Recht in die Pflichtvers. der KDVR zu wechseln. Das Wahlrecht wurde vor gut 10 Jahren geändert.


Genau!
Ne andere Möglichkeit ist als Asylbewerber nach D einzureisen. Jeder, der Asyl auf deutschem Boden ruft, ist automatisch damit ohne Zeitlimit zum Nulltarif krankenversichert. :rolleyes:

Deutschlands Gleichbehandlungsgrundsatz läßt grüßen.
 
aus der Diskussion: Sozial- und Einwanderungswahnsinn in D
Autor (Datum des Eintrages): Plus  (09.10.17 18:51:09)
Beitrag: 116,482 von 150,007 (ID:55913996)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE